Pflege zu Hause

Häusliche Pflege: Was bei der Pflege zu Hause wichtig ist

Häusliche Pflege gut organisieren: Welche Schritte am Anfang wichtig sind, welche Leistungen und Hilfsmittel die Pflegekasse zahlt und wie sich pflegende Angehörige entlasten können.

Dr. Torsten MischelGeschäftsführer hysana GmbH Aktualisiert am 30. September 2026 ca. 7 Min. Lesezeit
Ratgeber: Häusliche Pflege – was bei der Pflege zu Hause wichtig ist, mit Dr. Torsten Mischel

Die häusliche Pflege ist für die meisten Familien der erste und wichtigste Weg: Mehr als acht von zehn pflegebedürftigen Menschen in Deutschland werden zu Hause versorgt, meist von Angehörigen. Damit das auf Dauer gut gelingt, braucht es eine durchdachte Organisation, die richtigen Hilfsmittel und Entlastung für die Pflegenden. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie die Pflege zu Hause planen, welche Leistungen Ihnen zustehen und wo Sie Unterstützung bekommen.

Das Wichtigste in Kürze
  • Grundlage ist ein Pflegegrad. Erst damit gibt es Leistungen der Pflegekasse.
  • Angehörige erhalten ab Pflegegrad 2 Pflegegeld, ein Pflegedienst kann über Pflegesachleistungen abgerechnet werden.
  • Ab Pflegegrad 1 gibt es unter anderem bis zu 42 € im Monat für Pflegehilfsmittel und 131 € Entlastungsbetrag.
  • Für Auszeiten stehen ab Pflegegrad 2 bis zu 3.539 € im Jahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bereit.
  • Pflegeberatung und Pflegekurse sind kostenlos und helfen, von Anfang an gut vorbereitet zu sein.

Was bedeutet häusliche Pflege?

Häusliche Pflege bedeutet, dass ein pflegebedürftiger Mensch in seiner gewohnten Umgebung versorgt wird: in der eigenen Wohnung, im Haushalt von Angehörigen, im betreuten Wohnen oder in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft. Die Pflege übernehmen Angehörige, Freunde oder Nachbarn, ein ambulanter Pflegedienst oder eine Kombination aus beidem.

Das Gesetz stellt die Pflege zu Hause bewusst an erste Stelle. Der Grundsatz „ambulant vor stationär“ soll es pflegebedürftigen Menschen ermöglichen, so lange wie möglich selbstbestimmt in ihrem Zuhause zu leben. Dafür gibt es eine ganze Reihe von Leistungen, die viele Familien nicht vollständig nutzen.

Die Pflege zu Hause organisieren

Oft beginnt die Pflege plötzlich, etwa nach einem Sturz oder einem Krankenhausaufenthalt. Dann hilft es, Schritt für Schritt vorzugehen:

  1. Pflegegrad beantragen: Ein formloser Antrag bei der Pflegekasse genügt. Leistungen gibt es ab dem Monat der Antragstellung. Wie es geht, lesen Sie unter Pflegegrad beantragen.
  2. Beratung nutzen: Jede pflegebedürftige Person hat Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung, auf Wunsch auch zu Hause. Auch Pflegestützpunkte in Ihrer Nähe beraten neutral.
  3. Bedarf klären: Wobei wird Hilfe gebraucht, zu welchen Tageszeiten, wie oft? Ein Wochenplan zeigt schnell, welche Aufgaben die Familie übernehmen kann und wo Unterstützung nötig ist.
  4. Aufgaben verteilen: Pflege sollte nicht an einer Person hängen. Sprechen Sie in der Familie offen darüber, wer was übernimmt, und beziehen Sie Freunde, Nachbarn oder einen Pflegedienst mit ein.
  5. Wohnung anpassen: Haltegriffe, eine bodengleiche Dusche oder ein Treppenlift beugen Stürzen vor. Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 € je Maßnahme.
  6. Hilfsmittel besorgen: Pflegebett, Hausnotruf und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch erleichtern den Alltag und schützen vor Infektionen.

Tipp: Legen Sie eine Pflegemappe an, mit Medikamentenplan, Arztberichten, Kontaktdaten von Ärzten und Pflegedienst, Vollmachten und dem Pflegegrad-Bescheid. So hat jeder, der einspringt, alle wichtigen Informationen auf einen Blick.

Hilfsmittel für die Pflege zu Hause

Die richtigen Hilfsmittel entlasten Pflegende körperlich und machen die Pflege sicherer. Die Pflegekasse übernimmt dafür die Kosten:

  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen: bis zu 42 € im Monat, ohne Zuzahlung. Mehr dazu unter Alles über die 42-Euro-Leistung.
  • Technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebett, Lagerungshilfen oder Hausnotruf: meist leihweise, mit einer Zuzahlung von höchstens 25 €. Einen Überblick gibt der Beitrag Welche Hilfsmittel übernimmt die Pflegekasse?
  • Hilfsmittel der Krankenkasse wie Rollator, Rollstuhl oder Inkontinenzprodukte: mit ärztlicher Verordnung.

Welche Produkte sich im Alltag besonders bewähren, zeigen wir im Beitrag Pflege zu Hause: Diese Pflegehilfsmittel können den Alltag erleichtern. Tipps zu Händedesinfektion und sauberem Arbeiten finden Sie unter Hygiene bei der Pflege zu Hause.

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Unterstützung und Leistungen

Für die häusliche Pflege zahlt die Pflegekasse je nach Pflegegrad verschiedene Leistungen. Die wichtigsten im Überblick (Stand 2026):

LeistungWofür?Höhe
Pflegegeldwenn Angehörige oder Bekannte pflegen347 bis 990 € im Monat (ab PG 2)
Pflegesachleistungfür einen ambulanten Pflegedienst796 bis 2.299 € im Monat (ab PG 2)
KombinationsleistungPflegedienst und Angehörige teilen sich die Pflegeanteilig Pflegegeld und Sachleistung
EntlastungsbetragAlltagsbegleitung, Haushaltshilfe, Betreuung131 € im Monat (ab PG 1)
Tages- und NachtpflegeBetreuung in einer Einrichtung tagsüber oder nachts721 bis 2.085 € im Monat (ab PG 2)
Pflegehilfsmittel zum VerbrauchHandschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagenbis 42 € im Monat (ab PG 1)
WohnumfeldverbesserungUmbauten wie bodengleiche Dusche oder Treppenliftbis 4.180 € je Maßnahme (ab PG 1)

Alle Beträge je Pflegestufe finden Sie in unserem Überblick Pflegegrad 1 bis 5: Voraussetzungen und Leistungen. Wer Pflegegeld bezieht, muss halbjährlich einen Beratungsbesuch durch einen Pflegedienst oder eine Beratungsstelle in Anspruch nehmen. Er ist kostenlos und eine gute Gelegenheit, Fragen zu stellen.

Entlastung für Angehörige

Pflege ist anstrengend, körperlich und seelisch. Wer dauerhaft pflegt, braucht Pausen. Diese Angebote helfen:

  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Ab Pflegegrad 2 stehen bis zu 3.539 € im Jahr zur Verfügung, wenn Sie Urlaub machen, krank sind oder einfach eine Auszeit brauchen. Die Pflege übernimmt dann eine Ersatzperson, ein Pflegedienst oder eine Einrichtung.
  • Tages- und Nachtpflege: Die pflegebedürftige Person verbringt einige Tage pro Woche in einer Einrichtung. Das schafft feste Freiräume, etwa für den Beruf.
  • Entlastungsbetrag: Mit 131 € im Monat können Sie anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag bezahlen, zum Beispiel Hilfe im Haushalt oder stundenweise Betreuung. Nicht genutzte Beträge lassen sich bis Mitte des Folgejahres übertragen.
  • Kostenlose Pflegekurse: Pflegekassen bieten Kurse an, in denen Sie zum Beispiel rückenschonendes Umlagern lernen, auch als Schulung bei Ihnen zu Hause.
  • Pflege und Beruf: Bei einer akuten Pflegesituation können Beschäftigte bis zu zehn Arbeitstage im Jahr freinehmen und Pflegeunterstützungsgeld erhalten. Für längere Zeiträume gibt es Pflegezeit und Familienpflegezeit.
  • Soziale Absicherung: Wer mindestens zehn Stunden pro Woche, verteilt auf zwei Tage, eine Person ab Pflegegrad 2 pflegt, kann Rentenansprüche erwerben. Die Beiträge zahlt die Pflegekasse.

Achten Sie auch auf sich selbst. Warnsignale wie Schlafprobleme, ständige Erschöpfung oder Gereiztheit sollten Sie ernst nehmen. Selbsthilfegruppen für pflegende Angehörige und das Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums (030 20179131) bieten ein offenes Ohr und konkrete Hilfe.

Eine Sorge weniger: Wenn Sie sich für eine Pflegebox von hysana entscheiden, übernehmen wir den Antrag bei Ihrer Pflegekasse und liefern die Pflegehilfsmittel jeden Monat zu Ihnen nach Hause. Sie müssen sich um Nachschub nicht mehr kümmern.

Häufige Fragen

Wer bezahlt die häusliche Pflege?

Die Pflegekasse beteiligt sich mit Leistungen wie Pflegegeld, Pflegesachleistung und Entlastungsbetrag, je nach Pflegegrad. Sie deckt aber nicht alle Kosten. Was darüber hinausgeht, zahlt die pflegebedürftige Person selbst. Bei geringem Einkommen kann das Sozialamt mit „Hilfe zur Pflege“ unterstützen.

Bekomme ich Geld, wenn ich meine Eltern zu Hause pflege?

Ja. Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse Pflegegeld an die pflegebedürftige Person, die es an Sie weitergeben kann. Außerdem zahlt die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen Rentenbeiträge für Sie.

Kann ich Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren?

Ja, mit der Kombinationsleistung. Nutzen Sie nur einen Teil der Sachleistung für den Pflegedienst, erhalten Sie den restlichen Anteil als Pflegegeld.

Welche Hilfsmittel brauche ich für die Pflege zu Hause?

Das hängt vom Bedarf ab. Fast immer sinnvoll sind Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen, die die Pflegekasse mit bis zu 42 € im Monat übernimmt. Bei eingeschränkter Mobilität kommen oft ein Pflegebett und ein Hausnotruf hinzu.

Was passiert, wenn ich als pflegende Person ausfalle?

Dann greift die Verhinderungspflege: Ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflege, zusammen mit der Kurzzeitpflege bis zu 3.539 € im Jahr.

Wo bekomme ich kostenlose Beratung zur Pflege zu Hause?

Bei der Pflegeberatung Ihrer Pflegekasse, bei Pflegestützpunkten und Beratungsstellen vor Ort. Zu Pflegehilfsmitteln und zur Pflegebox beraten auch wir Sie gern kostenlos am Telefon.

Stand: September 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung durch Ihre Pflegekasse.

Dr. Torsten Mischel
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Dr. Torsten Mischel
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