Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel: Welche Hilfsmittel übernimmt die Pflegekasse?

Welche Pflegehilfsmittel übernimmt die Pflegekasse? Technische Hilfsmittel und Produkte zum Verbrauch, Zuzahlung, Anspruch ab Pflegegrad 1 und Antrag – verständlich erklärt.

Juliana JonasFachliche Leitung hysana Aktualisiert am 30. September 2026 ca. 8 Min. Lesezeit
Ratgeber: Pflegemittel – welche Pflegemittel übernimmt die Pflegekasse, mit Juliana Jonas

Pflegehilfsmittel erleichtern die Pflege zu Hause, lindern Beschwerden und helfen pflegebedürftigen Menschen, möglichst selbstständig zu bleiben. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse, und zwar schon ab Pflegegrad 1. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Pflegehilfsmittel es gibt, worin sich technische Pflegehilfsmittel und Produkte zum Verbrauch unterscheiden, wann eine Zuzahlung anfällt und wie Sie Pflegehilfsmittel bei der Pflegekasse beantragen.

Das Wichtigste in Kürze
  • Pflegehilfsmittel zahlt die Pflegekasse, nicht die Krankenkasse. Ein Rezept ist nicht nötig.
  • Anspruch haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1, die zu Hause gepflegt werden.
  • Zum Verbrauch (z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektion): bis zu 42 € im Monat, ohne Zuzahlung.
  • Technische Pflegehilfsmittel (z. B. Pflegebett, Hausnotruf): meist leihweise, Zuzahlung 10 %, höchstens 25 € je Hilfsmittel.
  • Über einen Antrag muss die Pflegekasse innerhalb von drei Wochen entscheiden.

Was sind Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel sind Geräte und Produkte, die die häusliche Pflege erleichtern, Beschwerden der pflegebedürftigen Person lindern oder ihr eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen. So steht es in § 40 SGB XI, der gesetzlichen Grundlage. Sie schützen außerdem die Menschen, die pflegen, etwa vor Infektionen oder vor körperlicher Überlastung.

Welche Produkte als Pflegehilfsmittel gelten, legt das Pflegehilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands fest. Es ist in Produktgruppen unterteilt und bildet die Grundlage dafür, was die Pflegekasse bezahlt. Grob lassen sich zwei Arten unterscheiden:

  • Technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebett, Lagerungskissen oder Hausnotruf. Sie werden länger genutzt und meist nur ausgeliehen.
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen. Sie werden bei der Pflege aufgebraucht und regelmäßig nachgeliefert, zum Beispiel in einer Pflegebox.

Pflegehilfsmittel oder Hilfsmittel: Wer zahlt was?

Die Begriffe klingen fast gleich, sind aber zwei verschiedene Leistungen mit unterschiedlichen Kostenträgern. Das sorgt oft für Verwirrung, etwa bei Inkontinenzprodukten: Saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch sind Pflegehilfsmittel, Inkontinenzvorlagen und -hosen dagegen Hilfsmittel der Krankenkasse.

PflegehilfsmittelHilfsmittel
Zweckerleichtern die Pflege und die selbstständige Lebensführungsichern eine Behandlung oder gleichen eine Behinderung aus
KostenträgerPflegekasse (SGB XI)Krankenkasse (SGB V)
VoraussetzungPflegegrad und Pflege zu Hausemedizinische Notwendigkeit
Rezeptnicht nötigärztliche Verordnung nötig
BeispielePflegebett, Hausnotruf, Einmalhandschuhe, DesinfektionsmittelRollator, Rollstuhl, Hörgerät, Inkontinenzvorlagen

Ist ein Produkt sowohl aus medizinischen als auch aus pflegerischen Gründen nötig, ist in der Regel zuerst die Krankenkasse zuständig. Die Kassen stimmen sich untereinander ab, Sie müssen also nicht selbst herausfinden, wer zahlt.

Welche Pflegehilfsmittel übernimmt die Pflegekasse?

Das Pflegehilfsmittelverzeichnis ordnet Pflegehilfsmittel in fünf Produktgruppen (PG) ein. Die folgende Übersicht zeigt typische Beispiele:

ProduktgruppeWofür?Beispiele
PG 50Erleichterung der PflegePflegebett, Einlegerahmen, Pflegebettzubehör, Bettgalgen, Lagerungshilfen
PG 51Körperpflege und HygieneBettpfanne, Urinflasche, Kopfwaschsystem, waschbare Bettschutzeinlagen
PG 52Selbstständigere Lebensführung und MobilitätHausnotruf, GPS-Notrufsysteme, Herdwächter
PG 53Linderung von BeschwerdenLagerungsrollen und Lagerungskissen
PG 54Zum Verbrauch bestimmtEinmalhandschuhe, Hände- und Flächendesinfektion, Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch, Schutzschürzen, Mundschutz

Nicht jedes Produkt aus dem Handel wird übernommen. Entscheidend ist, dass es im Verzeichnis gelistet ist oder die Pflegekasse die Notwendigkeit im Einzelfall anerkennt. Welche Produkte im Pflegealltag besonders hilfreich sind, zeigen wir im Beitrag Pflege zu Hause: Diese Pflegehilfsmittel können den Alltag erleichtern.

Technische Pflegehilfsmittel: Leihweise und mit geringer Zuzahlung

Technische Pflegehilfsmittel wie ein Pflegebett sollen die Pflegekassen nach dem Gesetz vorrangig leihweise überlassen. Sie bekommen das Gerät also für die Zeit, in der Sie es brauchen, und geben es danach zurück. Wartung und Reparaturen übernimmt der Anbieter. Lehnen Sie eine leihweise Überlassung ohne triftigen Grund ab, müssen Sie die Kosten selbst tragen.

Für technische Pflegehilfsmittel zahlen Erwachsene eine Zuzahlung von 10 % der Kosten, höchstens 25 € je Hilfsmittel. Wer von den Zuzahlungen der Krankenkasse befreit ist, weil die Belastungsgrenze erreicht ist, ist auch hier für den Rest des Kalenderjahres befreit. Wählen Sie ein Modell mit mehr Ausstattung als nötig, tragen Sie die Mehrkosten selbst.

Ein Sonderfall ist der Hausnotruf: Hier zahlt die Pflegekasse einen festen monatlichen Zuschuss für die Basisleistung, der die Grundgebühr üblicher Basistarife in der Regel abdeckt. Zusatzleistungen wie ein hinterlegter Schlüssel kosten meist extra.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 Euro jeden Monat

Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch übernimmt die Pflegekasse bis zu 42 € pro Monat. Eine Zuzahlung gibt es dafür nicht. Innerhalb dieses Budgets entscheiden Sie selbst, welche Produkte Sie brauchen, etwa Einmalhandschuhe, Händedesinfektion, Flächendesinfektion, Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen oder Mundschutz. Ungenutztes Budget verfällt am Monatsende.

Am bequemsten ist eine Pflegebox: Ein Anbieter liefert die Produkte jeden Monat nach Hause und rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Alle Details zum Budget lesen Sie im Beitrag Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Alles über die 42-Euro-Leistung.

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Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

  • Ein anerkannter Pflegegrad: Schon Pflegegrad 1 genügt. Die Höhe des Pflegegrads spielt keine Rolle. Noch kein Pflegegrad? Lesen Sie, wie Sie einen Pflegegrad beantragen.
  • Pflege zu Hause: in der eigenen Wohnung, bei Angehörigen, im betreuten Wohnen oder in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft. Im Pflegeheim stellt die Einrichtung die nötigen Hilfsmittel.
  • Notwendigkeit: Das Pflegehilfsmittel muss die Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder mehr Selbstständigkeit ermöglichen.

Auch privat Pflegeversicherte haben Anspruch. Bei ihnen läuft die Kostenübernahme meist über eine Erstattung: Sie reichen die Rechnung bei der privaten Pflegeversicherung ein. Bei Beihilfeberechtigten werden die Kosten in der Regel anteilig zwischen Versicherung und Beihilfe aufgeteilt.

So beantragen Sie Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel werden bei der Pflegekasse beantragt, die bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt ist. Ein Rezept ist nicht nötig. Es gibt mehrere Wege:

  1. Über einen Anbieter: Sanitätshaus, Apotheke oder Pflegebox-Anbieter stellen den Antrag für Sie und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Das ist der einfachste Weg.
  2. Formlos bei der Pflegekasse: Ein kurzes Schreiben, ein Anruf oder die App der Kasse genügt. Nennen Sie das gewünschte Pflegehilfsmittel und warum es gebraucht wird.
  3. Über die Begutachtung: Empfiehlt der Medizinische Dienst bei der Begutachtung für den Pflegegrad konkrete Pflegehilfsmittel, gelten diese Empfehlungen mit Ihrer Zustimmung bereits als Antrag.
  4. Über eine Pflegefachkraft: Pflegefachkräfte, etwa beim Beratungsbesuch oder vom ambulanten Pflegedienst, können ein Pflegehilfsmittel empfehlen. Die Pflegekasse muss die Notwendigkeit dann nicht mehr eigens prüfen, wenn der Antrag zeitnah gestellt wird.

Die Pflegekasse muss über den Antrag innerhalb von drei Wochen entscheiden, bei Beteiligung des Medizinischen Dienstes oder einer Pflegefachkraft innerhalb von fünf Wochen. Meldet sie sich nicht rechtzeitig mit einer Begründung, gilt der Antrag als genehmigt. Wie der Antrag speziell für Verbrauchsprodukte abläuft, erklären wir im Beitrag Pflegebox beantragen: So funktioniert der Antrag bei der Pflegekasse.

Wir übernehmen den Antrag für Sie: Wenn Sie sich für eine Pflegebox von hysana entscheiden, stellen wir den Antrag für Ihre Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bei Ihrer Pflegekasse und klären Rückfragen direkt mit der Kasse. Sie müssen nur einmal unterschreiben.

Weitere Zuschüsse der Pflegekasse

Neben Pflegehilfsmitteln unterstützt die Pflegekasse weitere Anschaffungen, die die Pflege zu Hause erleichtern:

  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: bis zu 4.180 € je Maßnahme, zum Beispiel für einen Treppenlift, eine bodengleiche Dusche oder breitere Türen. Leben mehrere Pflegebedürftige zusammen, bis zu 16.720 €.
  • Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): bis zu 40 € im Monat für zugelassene Pflege-Apps, dazu bis zu 30 € monatlich für ergänzende Unterstützung durch ambulante Dienste.

Einen Überblick über alle Leistungen je Pflegestufe finden Sie im Beitrag Pflegegrad 1 bis 5: Voraussetzungen und Leistungen.

Häufige Fragen zu Pflegehilfsmitteln

Brauche ich für Pflegehilfsmittel ein Rezept?

Nein. Pflegehilfsmittel werden direkt bei der Pflegekasse beantragt, eine ärztliche Verordnung ist nicht nötig. Ein Rezept brauchen Sie nur für Hilfsmittel der Krankenkasse, etwa einen Rollator.

Welche Pflegehilfsmittel gibt es ab Pflegegrad 1?

Alle. Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel ist bei allen Pflegegraden gleich, also auch bei Pflegegrad 1. Dazu gehören sowohl technische Pflegehilfsmittel als auch die 42 € im Monat für Produkte zum Verbrauch.

Muss ich für Pflegehilfsmittel etwas zuzahlen?

Für Produkte zum Verbrauch nicht. Für technische Pflegehilfsmittel zahlen Erwachsene 10 % der Kosten, höchstens 25 € je Hilfsmittel. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit.

Zahlt die Pflegekasse ein Pflegebett?

Ja, wenn es für die Pflege zu Hause notwendig ist. Das Pflegebett wird in der Regel leihweise zur Verfügung gestellt. Ist es aus medizinischen Gründen nötig, etwa nach einer Operation, kann auch die Krankenkasse zuständig sein.

Sind Inkontinenzprodukte Pflegehilfsmittel?

Teilweise. Saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch gehören zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch. Inkontinenzvorlagen, Windeln und Pants sind dagegen Hilfsmittel der Krankenkasse und brauchen ein Rezept.

Kann ich Pflegehilfsmittel selbst kaufen und mir das Geld erstatten lassen?

Das ist grundsätzlich möglich, sollte aber vorher mit der Pflegekasse abgesprochen werden. Sonst bleiben Sie unter Umständen auf den Kosten sitzen. Bei Produkten zum Verbrauch ist eine Pflegebox einfacher, denn der Anbieter rechnet direkt mit der Kasse ab.

Stand: September 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung durch Ihre Pflegekasse.

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