Pflegegrad

Pflegegrad 1 bis 5: Voraussetzungen und Leistungen im Überblick

Pflegegrad 1 bis 5: Wie der Pflegegrad ermittelt wird, wie viele Punkte Sie brauchen und welche Leistungen Ihnen 2026 zustehen – mit Tabellen zu Pflegegeld, Sachleistungen und mehr.

Axel WolskiFachberatung hysana Aktualisiert am 30. September 2026 ca. 7 Min. Lesezeit
Ratgeber: Pflegegrad 1 bis 5 – Voraussetzungen und Leistungen im Überblick, mit Axel Wolski

Der Pflegegrad entscheidet darüber, welche Leistungen eine pflegebedürftige Person von der Pflegekasse erhält, vom Pflegegeld über den ambulanten Pflegedienst bis zu Pflegehilfsmitteln. Es gibt fünf Pflegegrade, von geringen bis zu schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit. In diesem Überblick erfahren Sie, wie der Pflegegrad ermittelt wird, welche Voraussetzungen für Pflegegrad 1 bis 5 gelten und welche Leistungen Ihnen 2026 jeweils zustehen.

Das Wichtigste in Kürze
  • Es gibt fünf Pflegegrade. Maßgeblich ist, wie stark die Selbstständigkeit eingeschränkt ist, nicht eine bestimmte Diagnose.
  • Der Medizinische Dienst vergibt bei der Begutachtung Punkte von 0 bis 100. Ab 12,5 Punkten liegt Pflegegrad 1 vor.
  • Pflegegeld gibt es ab Pflegegrad 2: von 347 € bis 990 € im Monat.
  • Bei allen Pflegegraden gibt es unter anderem den Entlastungsbetrag von 131 € und bis zu 42 € im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
  • Eine Pflegereform ist geplant, aber noch nicht beschlossen. Die hier genannten Beträge gelten 2026.

Was ist ein Pflegegrad?

Ein Pflegegrad beschreibt, wie sehr ein Mensch in seiner Selbstständigkeit und seinen Fähigkeiten eingeschränkt ist und deshalb Hilfe durch andere braucht. Seit 2017 gibt es fünf Pflegegrade. Sie haben die früheren drei Pflegestufen abgelöst und berücksichtigen körperliche, geistige und psychische Einschränkungen gleichermaßen. Damit werden zum Beispiel auch Menschen mit Demenz besser erfasst.

Voraussetzung ist, dass die Einschränkungen voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen. Den Pflegegrad beantragen Sie bei der Pflegekasse, die ihn nach einer Begutachtung festlegt. Wie das im Einzelnen abläuft, lesen Sie im Beitrag Pflegegrad beantragen: Voraussetzungen und Ablauf.

Wie wird der Pflegegrad ermittelt?

Nach dem Antrag beauftragt die Pflegekasse eine Begutachtung. Bei gesetzlich Versicherten übernimmt das der Medizinische Dienst, bei privat Versicherten Medicproof. Die Gutachterin oder der Gutachter besucht die pflegebedürftige Person in der Regel zu Hause und bewertet anhand von sechs Lebensbereichen, den sogenannten Modulen, wie selbstständig sie ist:

ModulWas wird bewertet?Gewichtung
1. MobilitätAufstehen, Umsetzen, Fortbewegen in der Wohnung, Treppensteigen10 %
2. Kognitive und kommunikative FähigkeitenOrientierung, Erinnern, Entscheiden, Gespräche führen15 % (der höhere Wert von Modul 2 und 3 zählt)
3. Verhaltensweisen und psychische ProblemlagenUnruhe, Ängste, Abwehr von Pflege, nächtliche Unruhe
4. SelbstversorgungWaschen, Anziehen, Essen, Trinken, Toilettengang40 %
5. Umgang mit krankheitsbedingten AnforderungenMedikamente, Verbandswechsel, Arztbesuche, Therapien20 %
6. Alltagsleben und soziale KontakteTagesablauf gestalten, sich beschäftigen, Kontakte pflegen15 %

Aus den Bewertungen ergibt sich ein Gesamtwert zwischen 0 und 100 Punkten. Je höher die Punktzahl, desto höher der Pflegegrad. Die Pflegekasse muss über den Antrag in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden.

Tipp: Führen Sie vor der Begutachtung ein bis zwei Wochen lang ein Pflegetagebuch. Notieren Sie, wobei und wie oft Hilfe nötig ist. Beschönigen Sie beim Termin nichts, denn viele Pflegebedürftige zeigen sich im Gespräch selbstständiger, als sie im Alltag sind.

Pflegegrad 1 bis 5 im Überblick

PflegegradPunkteBeeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 112,5 bis unter 27gering
Pflegegrad 227 bis unter 47,5erheblich
Pflegegrad 347,5 bis unter 70schwer
Pflegegrad 470 bis unter 90schwerst
Pflegegrad 590 bis 100schwerst, mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
  • Pflegegrad 1: Die Person kommt im Alltag weitgehend allein zurecht, braucht aber in einzelnen Bereichen Unterstützung, etwa beim Duschen, im Haushalt oder bei der Orientierung.
  • Pflegegrad 2: Regelmäßige Hilfe ist nötig, zum Beispiel bei der Körperpflege, beim Anziehen oder bei der Einnahme von Medikamenten. Häufig beginnt hier eine Demenz.
  • Pflegegrad 3: Die Person ist in vielen Bereichen auf Hilfe angewiesen, mehrmals täglich. Oft ist ein Pflegedienst beteiligt.
  • Pflegegrad 4: Die Selbstständigkeit ist stark eingeschränkt. Die Person braucht bei fast allen Alltagsverrichtungen Hilfe, oft auch nachts.
  • Pflegegrad 5: Es besteht ein sehr hoher Pflegebedarf, zum Beispiel bei Bettlägerigkeit oder fortgeschrittener Demenz. Die Pflege stellt besondere Anforderungen.

Für Kinder gelten besondere Regeln: Verglichen wird mit gesunden, gleichaltrigen Kindern. Kinder bis 18 Monate werden pauschal einen Pflegegrad höher eingestuft.

Leistungen je Pflegegrad 2026

Die wichtigsten monatlichen Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick:

Leistung pro MonatPG 1PG 2PG 3PG 4PG 5
Pflegegeld–347 €599 €800 €990 €
Pflegesachleistung (Pflegedienst)–796 €1.497 €1.859 €2.299 €
Entlastungsbetrag131 €131 €131 €131 €131 €
Tages- und Nachtpflege–721 €1.357 €1.685 €2.085 €
Vollstationäre Pflege131 €805 €1.319 €1.855 €2.096 €
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch42 €42 €42 €42 €42 €

Pflegegeld und Pflegesachleistung lassen sich als Kombinationsleistung verbinden: Nutzen Sie zum Beispiel 60 % der Sachleistung, erhalten Sie noch 40 % des Pflegegelds. Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss ab Pflegegrad 2 halbjährlich einen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen.

Weitere Leistungen ab Pflegegrad 2

  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 €, zum Beispiel wenn pflegende Angehörige Urlaub machen oder krank sind.
  • Soziale Absicherung pflegender Angehöriger: Die Pflegekasse zahlt unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung.
  • Leistungszuschlag im Pflegeheim: Zusätzlich zum Leistungsbetrag sinkt der Eigenanteil für die Pflege je nach Aufenthaltsdauer um 15 % bis 75 %.

Diese Leistungen gibt es bei allen Pflegegraden

  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 € im Monat, etwa für Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel. Mehr dazu im Beitrag Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Alles über die 42-Euro-Leistung.
  • Technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebett oder Hausnotruf. Welche die Pflegekasse übernimmt, lesen Sie unter Pflegehilfsmittel: Welche Hilfsmittel übernimmt die Pflegekasse?
  • Entlastungsbetrag von 131 € im Monat, zum Beispiel für Alltagsbegleitung oder Haushaltshilfe durch anerkannte Anbieter.
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: bis zu 4.180 € je Maßnahme, etwa für eine bodengleiche Dusche.
  • Wohngruppenzuschlag von 224 € im Monat in ambulant betreuten Wohngruppen.
  • Digitale Pflegeanwendungen mit bis zu 40 € im Monat.
  • Pflegeberatung und Pflegekurse für Angehörige, kostenlos.
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Geplante Pflegereform: Was sich ändern könnte

Das Bundesgesundheitsministerium hat im Juni 2026 den Entwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz vorgelegt. Er sieht unter anderem höhere Schwellenwerte für die Pflegegrade 1 bis 3 vor, neue Budgets anstelle mancher Einzelleistungen und den Wegfall des Entlastungsbetrags bei Pflegegrad 1. Die Änderungen sollen frühestens ab dem 1. Januar 2027 gelten.

Wichtig: Der Entwurf ist noch nicht beschlossen und kann sich im Gesetzgebungsverfahren noch ändern. Für bereits anerkannte Pflegegrade ist nach dem Entwurf ein Bestandsschutz vorgesehen. Wer Unterstützung braucht, sollte einen Pflegegrad deshalb nicht aufschieben. Wir aktualisieren diesen Beitrag, sobald feststeht, was sich ändert.

Häufige Fragen

Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 1?

Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, aber den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat, bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, technische Pflegehilfsmittel, Zuschüsse zum Wohnungsumbau, Pflegeberatung und den Wohngruppenzuschlag.

Ab welchem Pflegegrad gibt es Pflegegeld?

Ab Pflegegrad 2. Es beträgt 2026 zwischen 347 € (Pflegegrad 2) und 990 € (Pflegegrad 5) im Monat und wird gezahlt, wenn die Pflege zu Hause selbst organisiert wird, etwa durch Angehörige.

Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 2?

Für Pflegegrad 2 sind mindestens 27 Punkte nötig. Ab 47,5 Punkten liegt Pflegegrad 3 vor.

Kann ich einen höheren Pflegegrad beantragen?

Ja. Verschlechtert sich der Zustand, können Sie jederzeit einen Antrag auf Höherstufung bei der Pflegekasse stellen. Es folgt eine neue Begutachtung.

Was kann ich tun, wenn ich mit dem Pflegegrad nicht einverstanden bin?

Sie können innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids schriftlich Widerspruch einlegen. Fordern Sie am besten das Gutachten an und begründen Sie, welche Einschränkungen nicht berücksichtigt wurden.

Bekomme ich die Pflegebox bei jedem Pflegegrad?

Ja. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch stehen allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu, die zu Hause gepflegt werden. Wie die Box beantragt wird, erklären wir im Beitrag Pflegebox beantragen.

Stand: September 2026. Beträge nach dem Leistungsstand 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung durch Ihre Pflegekasse.

Axel Wolski
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Axel Wolski
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