Wer eine Pflegebox beantragen möchte, braucht dafür nur ein einziges Formular: den Antrag auf Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, der an die Pflegekasse geht. Ein Rezept ist nicht nötig. Wenn Sie sich für eine Pflegebox von hysana entscheiden, übernehmen wir den Antrag für Sie. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wer Anspruch hat, welche Angaben nötig sind, wie der Antrag Schritt für Schritt abläuft, wie lange die Pflegekasse für die Genehmigung Zeit hat und was Sie bei einer Ablehnung tun können.
- Den Antrag stellen Sie bei der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse. Ein Rezept vom Arzt ist nicht nötig.
- Voraussetzung: ein anerkannter Pflegegrad (ab 1) und die Pflege zu Hause.
- Die Pflegekasse übernimmt bis zu 42 € im Monat, ohne Zuzahlung.
- Entscheiden Sie sich für eine Pflegebox von hysana, übernehmen wir den Antrag bei Ihrer Pflegekasse (die sogenannte Anlage 4) für Sie. Sie unterschreiben nur einmal.
- Die Pflegekasse muss innerhalb von drei Wochen entscheiden. Die Genehmigung gilt danach in der Regel dauerhaft.
Wer kann eine Pflegebox beantragen?
Einen Anspruch auf die Pflegebox hat jede pflegebedürftige Person, die gesetzlich pflegeversichert ist und die folgenden zwei Voraussetzungen erfüllt. Einkommen, Alter und die Höhe des Pflegegrads spielen keine Rolle, das Budget ist für alle gleich.
- Ein Pflegegrad liegt vor. Schon Pflegegrad 1 reicht aus. Ist der Pflegegrad noch nicht bewilligt, beantragen Sie ihn zuerst. Wie das funktioniert, lesen Sie im Beitrag Pflegegrad beantragen: Voraussetzungen und Ablauf. Welche Leistungen die einzelnen Stufen mit sich bringen, zeigt der Überblick Pflegegrad 1 bis 5.
- Die Pflege findet zu Hause statt. Dazu zählen die eigene Wohnung, der Haushalt von Angehörigen, das betreute Wohnen und ambulant betreute Wohngemeinschaften. Wer dauerhaft im Pflegeheim lebt, erhält keine Pflegebox, denn dort stellt die Einrichtung die Verbrauchsmaterialien.
Wer die Pflege übernimmt, ist nicht entscheidend: Angehörige, Nachbarn, Freunde oder ein ambulanter Pflegedienst. Rechtsgrundlage ist § 40 SGB XI. Was genau in eine Pflegebox gehört und was sie kostet, erklären wir ausführlich im Beitrag Pflegebox: Anspruch, Kosten, Inhalt und Antrag.
Wo wird der Antrag für die Pflegebox gestellt?
Zuständig ist die Pflegekasse. Sie ist bei jeder gesetzlichen Krankenkasse angesiedelt, also zum Beispiel bei der AOK, der TK, der Barmer oder der DAK. Einen eigenen Ansprechpartner müssen Sie nicht suchen: Der Antrag geht an die Pflegekasse der Krankenkasse, bei der die pflegebedürftige Person versichert ist.
Anders als bei vielen anderen Leistungen brauchen Sie für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch keine ärztliche Verordnung. Der Arzt muss also nicht eingebunden werden. Es genügt der Antrag bei der Pflegekasse, und der kann schriftlich, über die App oder das Online-Portal der Kasse oder, am einfachsten, direkt über einen Anbieter gestellt werden.
Das Antragsformular: Antrag auf Kostenübernahme (Anlage 4)
Für die Pflegebox gibt es ein einheitliches Formular, das alle gesetzlichen Pflegekassen verwenden: den „Antrag auf Kostenübernahme für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel“. Weil er als Anlage 4 zum Pflegehilfsmittelvertrag der Pflegekassen gehört, wird er häufig einfach „Anlage 4“ genannt. Viele Pflegekassen bieten das Formular auch als PDF zum Herunterladen an.
Im Antrag wird festgehalten, wer versorgt werden soll, welcher Anbieter liefert und dass die Pflege zu Hause stattfindet. Die Produkte selbst müssen Sie im Antrag nicht festlegen. Sie werden mit dem Anbieter abgestimmt und können später geändert werden, ohne dass ein neuer Antrag nötig ist.
Diese Angaben brauchen Sie für den Antrag
Viele Unterlagen sind nicht nötig. Halten Sie für den Antrag die folgenden Angaben zur pflegebedürftigen Person bereit:
- Vor- und Nachname, Geburtsdatum und Anschrift
- Name der Pflegekasse und Versichertennummer (sie steht auf der Gesundheitskarte)
- Der anerkannte Pflegegrad, am besten mit dem Bescheid der Pflegekasse zur Hand
- Die Bestätigung, dass die Pflege zu Hause stattfindet
- Die Unterschrift der pflegebedürftigen Person oder einer bevollmächtigten Person, etwa mit Vorsorgevollmacht oder als gesetzlicher Betreuer
Tipp: Legen Sie Gesundheitskarte und Pflegegrad-Bescheid bereit, bevor Sie mit dem Anbieter sprechen. Dann ist der Antrag in wenigen Minuten erledigt.
Pflegebox beantragen in 5 Schritten
Über einen Anbieter läuft der Antrag in der Regel so ab:
- Produkte auswählen: Sie stellen Ihre Pflegebox online zusammen oder besprechen am Telefon, was Sie im Pflegealltag brauchen, etwa Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen.
- Daten angeben: Sie nennen dem Anbieter die Angaben zur pflegebedürftigen Person, am Telefon oder schriftlich.
- Antrag unterschreiben: Sie erhalten den vorausgefüllten Antrag auf Kostenübernahme und unterschreiben ihn einmal.
- Antrag geht an die Pflegekasse: Der Anbieter reicht den Antrag ein und klärt eventuelle Rückfragen direkt mit der Kasse.
- Genehmigung und erste Lieferung: Sobald die Pflegekasse zugestimmt hat, wird die erste Pflegebox verschickt. Danach kommt sie regelmäßig zu Ihnen nach Hause.
Wir übernehmen den Antrag für Sie: Wenn Sie sich für eine Pflegebox von hysana entscheiden, kümmern wir uns um den kompletten Antrag bei Ihrer Pflegekasse. Wir füllen den Antrag auf Kostenübernahme für Sie aus, reichen ihn ein und klären Rückfragen direkt mit der Kasse. Sie müssen nur einmal unterschreiben. Für Sie ist das kostenlos.
Selbst beantragen oder über einen Anbieter?
Grundsätzlich können Sie den Antrag selbst bei der Pflegekasse stellen. Die meisten Pflegebedürftigen und Angehörigen wählen aber einen Anbieter, der als Vertragspartner direkt mit den Pflegekassen abrechnet. Der Vergleich:
| Über einen Anbieter | Selbst beantragen | |
|---|---|---|
| Antrag ausfüllen | übernimmt der Anbieter | Sie selbst |
| Einreichen und Rückfragen | übernimmt der Anbieter | Sie selbst |
| Vorleistung | keine, Abrechnung direkt mit der Kasse | je nach Kasse Kauf und Kostenerstattung |
| Belege sammeln | nicht nötig | meist nötig |
| Lieferung | monatlich nach Hause | Sie kaufen selbst ein |
Wer die Produkte lieber selbst in der Apotheke oder im Drogeriemarkt kauft, sollte vorher bei der Pflegekasse klären, ob und in welcher Form sie die Kosten erstattet. Mehr zum Budget und zur Erstattung lesen Sie im Beitrag Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Alles über die 42-Euro-Leistung.
Wie lange dauert die Genehmigung?
Das Gesetz setzt der Pflegekasse eine klare Frist: Sie muss über einen Antrag auf Pflegehilfsmittel zügig entscheiden, spätestens innerhalb von drei Wochen nach Eingang des Antrags. Schaltet sie eine Pflegefachperson oder den Medizinischen Dienst ein, verlängert sich die Frist auf fünf Wochen (§ 40 Abs. 7 SGB XI).
Kann die Pflegekasse die Frist nicht einhalten, muss sie Ihnen das rechtzeitig schriftlich und mit Begründung mitteilen. Tut sie das nicht, gilt der Antrag nach Ablauf der Frist als genehmigt. In der Praxis geht es bei der Pflegebox oft deutlich schneller. Die Kosten werden ab dem Zeitpunkt übernommen, zu dem der Antrag gestellt wurde. Deshalb lohnt es sich, nicht lange zu warten.
Nach der Genehmigung: Lieferung, Änderungen, Wechsel
Die Genehmigung gilt in der Regel dauerhaft. Sie müssen den Antrag also weder jeden Monat noch jedes Jahr neu stellen. Die Pflegebox kommt regelmäßig, und der Anbieter rechnet bis zu 42 € im Monat direkt mit der Pflegekasse ab. Ungenutztes Budget verfällt am Monatsende und lässt sich nicht ansparen.
- Inhalt ändern: Braucht die pflegebedürftige Person eine andere Handschuhgröße oder mehr Desinfektionsmittel, lässt sich die Zusammenstellung für die nächste Lieferung anpassen, ohne neuen Antrag.
- Anbieter wechseln: Ein Wechsel ist möglich. Der neue Anbieter stellt einen neuen Antrag. Wichtig ist nur, dass nicht zwei Anbieter gleichzeitig über das Budget abrechnen.
- Veränderungen melden: Zieht die pflegebedürftige Person dauerhaft in ein Pflegeheim oder ändert sich die Versicherung, sollten Pflegekasse und Anbieter informiert werden.
Antrag abgelehnt? So gehen Sie vor
Eine Ablehnung ist bei der Pflegebox selten. Wenn sie vorkommt, liegt es meist an fehlenden oder unklaren Angaben, zum Beispiel zum Pflegegrad oder zur häuslichen Pflege, oder daran, dass bereits ein anderer Anbieter über das Budget abrechnet. Dann genügt es oft, die Angaben nachzureichen oder den bisherigen Anbieter zu kündigen.
Halten Sie die Ablehnung für falsch, können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids schriftlich Widerspruch bei der Pflegekasse einlegen. Eine kurze Begründung reicht. Der Widerspruch ist kostenlos.
Sonderfälle: privat versichert oder beihilfeberechtigt
Auch privat Pflegeversicherte haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Der Ablauf ist aber anders: In der Regel kaufen Sie die Produkte zunächst selbst und reichen die Rechnung bei Ihrer privaten Pflegeversicherung ein. Bei Beihilfeberechtigten teilen sich Pflegeversicherung und Beihilfestelle die Kosten meist anteilig. Klären Sie die Details am besten vorab mit Ihrer Versicherung oder rufen Sie uns an.
Häufige Fragen zum Pflegebox-Antrag
Brauche ich ein Rezept, um die Pflegebox zu beantragen?
Nein. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch werden direkt bei der Pflegekasse beantragt. Eine ärztliche Verordnung ist dafür nicht nötig.
Was kostet es, eine Pflegebox zu beantragen?
Nichts. Der Antrag ist kostenlos, und solange die Box im Budget von 42 € im Monat bleibt, zahlen Sie auch für die Produkte nichts. Eine Zuzahlung gibt es bei Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch nicht.
Kann ich die Pflegebox für meine Mutter oder meinen Vater beantragen?
Ja. Angehörige können den Antrag vorbereiten und alles mit dem Anbieter klären. Unterschreiben muss die pflegebedürftige Person selbst oder eine bevollmächtigte Person, zum Beispiel mit Vorsorgevollmacht oder als gesetzlicher Betreuer.
Was passiert, wenn der Pflegegrad noch nicht bewilligt ist?
Dann ist zuerst der Antrag auf einen Pflegegrad nötig. Sobald der Bescheid vorliegt, können Sie die Pflegebox beantragen. Ihre Auswahl können Sie aber schon vorher zusammenstellen und sich beraten lassen.
Wo bekomme ich das Antragsformular (Anlage 4)?
Das Formular erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse, oft als PDF auf deren Website, oder direkt beim Anbieter. Wenn Sie die Pflegebox über uns bestellen, bekommen Sie den Antrag bereits vorausgefüllt und müssen ihn nur noch unterschreiben.
Wie lange dauert es, bis die erste Pflegebox kommt?
Die Pflegekasse hat für ihre Entscheidung höchstens drei Wochen Zeit, in Ausnahmefällen fünf Wochen. Oft geht es schneller. Nach der Genehmigung wird die erste Box in der Regel innerhalb weniger Tage verschickt.
Muss ich den Antrag jedes Jahr erneuern?
In der Regel nicht. Die Genehmigung gilt dauerhaft, solange sich an den Voraussetzungen nichts ändert. Ändert sich zum Beispiel die Wohnsituation, sollten Sie Pflegekasse und Anbieter informieren.
Stand: September 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung durch Ihre Pflegekasse.




