Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen gehören für viele pflegende Angehörige zum Alltag. Die Pflegekasse übernimmt dafür jeden Monat bis zu 42 €, schon ab Pflegegrad 1 und ohne Zuzahlung. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Produkte dazugehören, wer Anspruch hat, wie Sie die 42-Euro-Leistung nutzen und wie Sie das Budget sinnvoll einteilen.
- Die Pflegekasse zahlt bis zu 42 € im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI).
- Anspruch haben alle mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause gepflegt werden.
- Es gibt keine Zuzahlung und kein Rezept. Ein einmaliger Antrag bei der Pflegekasse genügt.
- Das Budget gilt pro Monat. Was nicht genutzt wird, verfällt und lässt sich nicht ansparen.
- Am einfachsten nutzen Sie die Leistung mit einer Pflegebox, die jeden Monat nach Hause kommt.
Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Produkte, die bei der Pflege zu Hause nur einmal oder für kurze Zeit verwendet und dann entsorgt werden. Sie schützen die pflegebedürftige Person und alle, die sie pflegen, vor Infektionen und machen die tägliche Pflege hygienischer und einfacher.
Sie bilden eine eigene Gruppe der Pflegehilfsmittel. Im Pflegehilfsmittelverzeichnis sind sie in der Produktgruppe 54 („zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel“) zusammengefasst. Nur was dort gelistet ist, kann über die 42-Euro-Leistung abgerechnet werden. Technische Pflegehilfsmittel wie ein Pflegebett oder ein Hausnotruf zählen nicht dazu und werden gesondert übernommen.
Die 42-Euro-Leistung nach § 40 SGB XI
Nach § 40 Abs. 2 SGB XI dürfen die Aufwendungen der Pflegekasse für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 42 € im Monat nicht übersteigen. Für Sie bedeutet das:
- Keine Zuzahlung: Anders als bei technischen Pflegehilfsmitteln zahlen Sie für Produkte zum Verbrauch nichts dazu.
- Monatliches Budget: Die 42 € stehen jeden Kalendermonat neu zur Verfügung. Nicht genutztes Budget verfällt und kann nicht in den nächsten Monat übertragen werden.
- Gleich für alle Pflegegrade: Ob Pflegegrad 1 oder 5, der Betrag ist immer derselbe.
- Zusätzlich zu anderen Leistungen: Die 42 € werden nicht mit Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder dem Entlastungsbetrag verrechnet.
- Mehrkosten selbst tragen: Bestellen Sie bewusst mehr, als das Budget abdeckt, zahlen Sie nur den Betrag über 42 € selbst.
Der Betrag wurde mehrfach angepasst:
| Zeitraum | Monatlicher Höchstbetrag |
|---|---|
| 2015 bis März 2020 | 40 € |
| April 2020 bis Dezember 2021 | 60 € (befristete Erhöhung während der Corona-Pandemie) |
| 2022 bis 2024 | 40 € |
| seit 1. Januar 2025 | 42 € |
Welche Produkte sind enthalten?
Die Produktgruppe 54 umfasst drei Bereiche. Innerhalb des Budgets wählen Sie frei, welche Produkte und Mengen Sie brauchen:
| Bereich | Produkte | Wofür? |
|---|---|---|
| Saugende Bettschutzeinlagen | Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch in verschiedenen Größen | schützen Matratze und Bettwäsche, etwa bei Inkontinenz oder bei der Körperpflege im Bett |
| Schutzbekleidung | Einmalhandschuhe, Fingerlinge, Schutzschürzen, Schutzservietten, medizinische Gesichtsmasken, FFP2-Masken | schützen vor Keimen und Verschmutzung, zum Beispiel beim Waschen, Verbandswechsel oder Essenreichen |
| Desinfektionsmittel | Händedesinfektion und Flächendesinfektion, als Lösung, Gel oder Tücher | verhindern die Übertragung von Keimen auf Hände und Oberflächen |
Nicht enthalten sind zum Beispiel Inkontinenzvorlagen und -hosen, Pflegecremes, Waschlotionen oder Feuchttücher zur Körperpflege. Inkontinenzprodukte sind Hilfsmittel der Krankenkasse und brauchen ein Rezept. Waschbare Bettschutzeinlagen sind ebenfalls nicht Teil der 42 €: Sie gelten als technisches Pflegehilfsmittel und können zusätzlich beantragt werden, ohne das Budget zu belasten.
Tipps für den richtigen Umgang mit einzelnen Produkten finden Sie in unseren Beiträgen Einmalhandschuhe in der Pflege und Hygiene bei der Pflege zu Hause.
Wer hat Anspruch?
Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch haben pflegebedürftige Menschen, die zwei Voraussetzungen erfüllen:
- Ein anerkannter Pflegegrad von 1 bis 5. Liegt noch keiner vor, lesen Sie, wie Sie einen Pflegegrad beantragen. Welche Leistungen die einzelnen Stufen bieten, zeigt unser Überblick Pflegegrad 1 bis 5.
- Pflege im häuslichen Umfeld: in der eigenen Wohnung, bei Angehörigen, im betreuten Wohnen oder in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft. Wer dauerhaft im Pflegeheim lebt, hat keinen Anspruch, denn dort stellt die Einrichtung die Materialien.
Wer pflegt, spielt keine Rolle: Angehörige, Freunde, Nachbarn oder ein ambulanter Pflegedienst. Auch das Einkommen ist nicht entscheidend. Privat Pflegeversicherte haben ebenfalls Anspruch, rechnen aber meist über eine Kostenerstattung mit ihrer Versicherung ab.
So nutzen Sie die Leistung
Es gibt zwei Wege, die 42 € in Anspruch zu nehmen:
- Pflegebox über einen Vertragspartner: Ein Anbieter mit Vertrag bei den Pflegekassen stellt den Antrag, liefert jeden Monat und rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Sie gehen nicht in Vorleistung und müssen keine Belege sammeln.
- Kostenerstattung: Sie kaufen die Produkte selbst, zum Beispiel in der Apotheke, und reichen die Belege bei der Pflegekasse ein. Klären Sie das vorher mit Ihrer Kasse, denn erstattet wird in der Regel erst ab dem Monat der Antragstellung und nur bis zum Höchstbetrag.
Mit einer Pflegebox läuft es in vier Schritten:
- Produkte auswählen, online oder am Telefon.
- Antrag unterschreiben: Sie erhalten den vorausgefüllten Antrag auf Kostenübernahme.
- Genehmigung abwarten: Die Pflegekasse entscheidet innerhalb von drei Wochen.
- Monatlich beliefert werden: Die Box kommt regelmäßig nach Hause, der Inhalt lässt sich jederzeit anpassen.
Den Ablauf im Detail erklären wir im Beitrag Pflegebox beantragen: So funktioniert der Antrag bei der Pflegekasse.
Wir übernehmen den Antrag für Sie: Wenn Sie sich für eine Pflegebox von hysana entscheiden, stellen wir den Antrag bei Ihrer Pflegekasse, rechnen die 42 € direkt mit der Kasse ab und liefern jeden Monat zu Ihnen nach Hause. Sie müssen nur einmal unterschreiben.
Tipps: So nutzen Sie die 42 Euro optimal
- Nach Bedarf planen: Überlegen Sie, was im Pflegealltag wirklich gebraucht wird. Wer täglich bei der Körperpflege hilft, braucht meist vor allem Handschuhe und Bettschutzeinlagen.
- Die richtige Handschuhgröße wählen: Zu große oder zu kleine Handschuhe reißen schneller oder rutschen. Bei Allergien sind latexfreie Nitril- oder Vinylhandschuhe die bessere Wahl.
- Mischen statt horten: Eine ausgewogene Mischung aus Schutz und Desinfektion hilft mehr als ein großer Vorrat eines einzelnen Produkts.
- Regelmäßig anpassen: Ändert sich der Bedarf, passen Sie die Zusammenstellung für die nächste Lieferung an. Ein neuer Antrag ist dafür nicht nötig.
- Nur einen Anbieter nutzen: Das Budget kann immer nur von einem Anbieter abgerechnet werden. Wer wechseln möchte, sollte den bisherigen Anbieter vorher kündigen.
Häufige Fragen
Kann ich mir die 42 Euro auszahlen lassen?
Nein, eine Barauszahlung ohne Nachweis gibt es nicht. Möglich ist eine Kostenerstattung: Sie kaufen die Produkte selbst und reichen die Belege bei der Pflegekasse ein. Erstattet werden höchstens 42 € im Monat.
Kann ich ungenutzte Beträge ansparen?
Nein. Das Budget gilt für den jeweiligen Kalendermonat. Was in einem Monat nicht genutzt wird, verfällt.
Gilt die 42-Euro-Leistung auch bei Pflegegrad 1?
Ja. Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 1 und ist bei allen Pflegegraden gleich hoch.
Wird die Leistung mit dem Pflegegeld verrechnet?
Nein. Die 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch kommen zusätzlich zu Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Entlastungsbetrag.
Sind Inkontinenzprodukte in den 42 Euro enthalten?
Nur saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch. Inkontinenzvorlagen, Windeln und Pants sind Hilfsmittel der Krankenkasse und werden mit Rezept über die Krankenkasse bezogen.
Kann ich den Inhalt meiner Pflegebox jeden Monat ändern?
Ja. Die Zusammenstellung lässt sich für die nächste Lieferung anpassen, zum Beispiel wenn Sie eine andere Handschuhgröße oder mehr Desinfektionsmittel brauchen.
Kann ich die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch rückwirkend erstattet bekommen?
In der Regel nicht. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten frühestens ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde. Es lohnt sich also, den Antrag bald nach dem Pflegegrad-Bescheid zu stellen.
Stand: September 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung durch Ihre Pflegekasse.




