Wer einen Pflegegrad beantragen möchte, braucht dafür nur einen formlosen Antrag bei der Pflegekasse. Danach folgt eine Begutachtung, und spätestens nach 25 Arbeitstagen liegt der Bescheid vor. Mit hysana müssen Sie diesen Weg nicht allein gehen: Wir beraten Sie kostenlos, unterstützen Sie beim Antrag und bereiten Sie auf die Begutachtung vor. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wer einen Pflegegrad beantragen kann, wie der Antrag Schritt für Schritt abläuft und worauf Sie achten sollten.
- Den Pflegegrad beantragen Sie bei der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse, formlos per Telefon, Brief oder E-Mail.
- Leistungen gibt es ab dem Monat der Antragstellung. Deshalb lohnt es sich, nicht zu warten.
- Der Medizinische Dienst begutachtet die Selbstständigkeit, meist bei einem Hausbesuch.
- Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, sonst zahlt sie 70 € je begonnene Woche Verzögerung.
- hysana unterstützt Sie beim Antrag und stellt nach der Bewilligung den Antrag für Ihre Pflegebox.
Wer kann einen Pflegegrad beantragen?
Einen Pflegegrad kann jeder beantragen, der gesetzlich oder privat pflegeversichert ist und in seiner Selbstständigkeit dauerhaft eingeschränkt ist. Dauerhaft heißt: voraussichtlich für mindestens sechs Monate. Auf das Alter oder eine bestimmte Diagnose kommt es nicht an. Auch Kinder, Menschen mit Demenz oder mit psychischen Erkrankungen können einen Pflegegrad erhalten.
Außerdem muss die pflegebedürftige Person in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre in die Pflegeversicherung eingezahlt haben oder familienversichert gewesen sein. Das trifft auf die allermeisten Menschen zu.
Den Antrag stellt die pflegebedürftige Person selbst. Angehörige können ihn ebenfalls stellen, wenn sie eine Vollmacht haben, etwa eine Vorsorgevollmacht, oder als gesetzliche Betreuer bestellt sind. Welche Punkte für welchen Pflegegrad nötig sind, zeigt unser Überblick Pflegegrad 1 bis 5: Voraussetzungen und Leistungen.
Der Antrag bei der Pflegekasse
Zuständig ist die Pflegekasse, die bei der Krankenkasse der pflegebedürftigen Person angesiedelt ist. Für den ersten Schritt genügt ein formloser Antrag: ein Anruf, ein kurzer Brief oder eine E-Mail mit dem Satz „Hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung“. Die Pflegekasse schickt Ihnen anschließend ein Antragsformular zu, das Sie ausgefüllt zurücksenden.
Warum das Datum so wichtig ist: Leistungen gibt es ab dem Monat, in dem der Antrag bei der Pflegekasse eingeht, auch wenn die Begutachtung erst später stattfindet. Wird der Pflegegrad bewilligt, zahlt die Pflegekasse rückwirkend ab diesem Monat. Stellen Sie den Antrag deshalb so früh wie möglich und lassen Sie sich den Eingang bestätigen.
Im Formular geben Sie unter anderem an, ob Sie Pflegegeld, einen Pflegedienst oder beides nutzen möchten, wer die Pflege übernimmt und wie die Wohnsituation ist. Die Auswahl lässt sich später noch ändern.
Pflegegrad beantragen mit hysana
Formulare, Fristen, Begutachtung: Für viele Familien kommt der Pflegegrad-Antrag in einer ohnehin belastenden Situation. Deshalb begleiten wir Sie auf dem ganzen Weg, kostenlos und persönlich:
- Kostenlose Beratung: Wir klären am Telefon, ob ein Pflegegrad infrage kommt und welche Leistungen Ihnen zustehen könnten.
- Antrag vorbereiten: Wir unterstützen Sie beim Ausfüllen des Antrags und achten darauf, dass nichts fehlt.
- Antrag einreichen: Sie unterschreiben, und der Antrag geht an Ihre Pflegekasse. Das Antragsdatum ist damit gesichert.
- Begutachtung vorbereiten: Wir erklären Ihnen, worauf der Medizinische Dienst achtet, und geben Ihnen eine Checkliste für den Termin an die Hand.
- Pflegebox nach der Bewilligung: Sobald der Pflegegrad feststeht, stellen wir den Antrag für Ihre Pflegebox. Sie erhalten dann jeden Monat Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 €, ohne Zuzahlung.
Die Begutachtung gut vorbereiten
Nach dem Antrag beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst, bei privat Versicherten Medicproof. Eine Gutachterin oder ein Gutachter meldet sich mit einem Termin und kommt in der Regel zu Ihnen nach Hause. In bestimmten Fällen ist auch eine Begutachtung per Telefon oder Video möglich. Bewertet wird, wie selbstständig die Person in sechs Lebensbereichen ist, etwa bei Mobilität, Selbstversorgung und im Umgang mit Medikamenten.
Eine gute Vorbereitung macht einen großen Unterschied. Diese Punkte helfen:
- Pflegetagebuch führen: Notieren Sie ein bis zwei Wochen lang, wobei, wie oft und wie lange Hilfe nötig ist, auch nachts.
- Unterlagen bereitlegen: Arztberichte, Krankenhausentlassbriefe, Medikamentenplan und eine Liste der vorhandenen Hilfsmittel.
- Nicht allein sein: Eine Pflegeperson oder ein Angehöriger sollte beim Termin dabei sein und ergänzen können.
- Ehrlich bleiben: Viele Pflegebedürftige zeigen sich im Gespräch selbstständiger, als sie im Alltag sind. Schildern Sie einen typischen, nicht einen guten Tag.
- Nachfragen: Sie haben Anspruch darauf, das Gutachten zu erhalten. Bitten Sie beim Termin darum, dass es Ihnen zugeschickt wird.
Wie lange dauert es bis zum Bescheid?
Die Pflegekasse muss über den Antrag innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden. In dringenden Fällen gelten kürzere Fristen:
| Situation | Frist für die Begutachtung |
|---|---|
| Regelfall | Entscheidung innerhalb von 25 Arbeitstagen |
| Aufenthalt im Krankenhaus oder in der Reha, wenn die Weiterversorgung geklärt werden muss | 5 Arbeitstage |
| Hospiz oder ambulante Palliativversorgung | 5 Arbeitstage |
| Zu Hause, wenn Angehörige Pflegezeit oder Familienpflegezeit angekündigt haben | 10 Arbeitstage |
Hält die Pflegekasse die 25-Arbeitstage-Frist nicht ein und hat sie die Verzögerung zu vertreten, muss sie Ihnen für jede begonnene Woche 70 € zahlen.
Bescheid und Widerspruch
Mit dem Bescheid teilt Ihnen die Pflegekasse mit, ob und welcher Pflegegrad anerkannt wurde. Prüfen Sie ihn gemeinsam mit dem Gutachten: Sind alle Einschränkungen berücksichtigt? Passt die Einstufung zum Alltag?
Sind Sie nicht einverstanden, können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids schriftlich Widerspruch einlegen. Zunächst genügt ein kurzer Satz, die Begründung können Sie nachreichen. Beziehen Sie sich darin auf konkrete Punkte aus dem Gutachten, die nicht stimmen, und legen Sie Ihr Pflegetagebuch oder ärztliche Unterlagen bei. Der Widerspruch ist kostenlos.
Verschlechtert sich der Zustand später, können Sie jederzeit einen Antrag auf Höherstufung stellen. Dann folgt eine neue Begutachtung.
Nach der Bewilligung: Diese Leistungen können Sie nutzen
Schon ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen Leistungen zu, zum Beispiel der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch für bis zu 42 € im Monat. Ab Pflegegrad 2 kommen unter anderem Pflegegeld und Pflegesachleistungen hinzu. Welche Pflegehilfsmittel die Pflegekasse übernimmt, lesen Sie in unserem Ratgeber.
Wir übernehmen den Antrag für Ihre Pflegebox: Sobald Ihr Pflegegrad bewilligt ist und Sie sich für eine Pflegebox von hysana entscheiden, stellen wir den Antrag bei Ihrer Pflegekasse und liefern jeden Monat zu Ihnen nach Hause. Wie das abläuft, erklären wir im Beitrag Pflegebox beantragen.
Gut zu wissen: geplante Pflegereform
Ein Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vom Juni 2026 sieht strengere Schwellenwerte für die Pflegegrade 1 bis 3 vor, frühestens ab 2027. Beschlossen ist das noch nicht. Für bereits anerkannte Pflegegrade ist im Entwurf ein Bestandsschutz vorgesehen. Wer heute Unterstützung braucht, sollte den Antrag deshalb nicht aufschieben.
Häufige Fragen
Kann ich den Pflegegrad telefonisch beantragen?
Ja. Ein Anruf bei der Pflegekasse genügt, um den Antrag zu stellen und das Antragsdatum zu sichern. Lassen Sie sich den Eingang am besten schriftlich bestätigen. Das Formular erhalten Sie anschließend per Post.
Kann ich einen Pflegegrad für meine Eltern beantragen?
Ja, wenn Sie eine Vollmacht haben oder als Betreuer bestellt sind. Andernfalls kann Ihr Vater oder Ihre Mutter den Antrag selbst stellen, und Sie helfen beim Ausfüllen. Auch wir unterstützen Sie dabei gern.
Was kostet es, einen Pflegegrad zu beantragen?
Nichts. Antrag, Begutachtung und ein möglicher Widerspruch sind kostenlos. Auch unsere Unterstützung beim Antrag ist für Sie kostenfrei.
Wie lange dauert es, bis ich einen Pflegegrad habe?
In der Regel höchstens 25 Arbeitstage ab Antragseingang, also etwa fünf Wochen. Im Krankenhaus oder in der Palliativversorgung geht es deutlich schneller.
Bekomme ich Leistungen rückwirkend?
Ja, ab dem Monat, in dem der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist. Für die Zeit davor gibt es keine Leistungen.
Kann ich die Pflegebox schon vor dem Bescheid bestellen?
Sie können Ihre Pflegebox schon vorher bei uns zusammenstellen und sich beraten lassen. Den Antrag bei der Pflegekasse stellen wir, sobald der Pflegegrad bewilligt ist.
Stand: September 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung durch Ihre Pflegekasse.




