Eine Pflegebox enthält Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen und wird jeden Monat nach Hause geliefert. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse bis zu 42 € im Monat, schon ab Pflegegrad 1. In diesem Beitrag erfahren Sie, wer Anspruch auf eine Pflegebox hat, was sie kostet, was drin sein darf und wie Sie sie beantragen.
- Die Pflegekasse übernimmt für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 42 € im Monat (§ 40 Abs. 2 SGB XI).
- Anspruch haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1, die zu Hause gepflegt werden.
- Für Sie entstehen keine Kosten, solange die Box im Budget bleibt. Eine Zuzahlung fällt nicht an.
- Den Antrag stellt in der Regel der Anbieter für Sie. Sie unterschreiben nur einmal.
Was ist eine Pflegebox?
„Pflegebox“ ist kein Begriff aus dem Gesetz, sondern eine praktische Bezeichnung: Gemeint ist ein Paket mit sogenannten Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch, das ein Anbieter regelmäßig liefert und direkt mit der Pflegekasse abrechnet. Diese Produkte werden bei der täglichen Pflege aufgebraucht und schützen sowohl die pflegebedürftige Person als auch alle, die sie pflegen, zum Beispiel vor Infektionen.
Rechtsgrundlage ist § 40 SGB XI. Dort ist geregelt, dass Pflegebedürftige Anspruch auf Pflegehilfsmittel haben, die die Pflege erleichtern oder Beschwerden lindern.
Wer hat Anspruch auf eine Pflegebox?
Für den Anspruch müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
- Ein anerkannter Pflegegrad: Schon Pflegegrad 1 genügt. Die Höhe des Pflegegrads spielt für die Pflegebox keine Rolle, das Budget ist für alle gleich.
- Pflege im häuslichen Umfeld: Die Person wird zu Hause, bei Angehörigen, im betreuten Wohnen oder in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft versorgt.
Wer die Pflege übernimmt, ist nicht entscheidend: Angehörige, Nachbarn, Freunde oder ein ambulanter Pflegedienst. Auch das Einkommen spielt keine Rolle. Wer dauerhaft in einem Pflegeheim lebt, erhält keine Pflegebox, denn dort stellt in der Regel die Einrichtung die Verbrauchsmaterialien.
Privat versichert? Auch privat Pflegeversicherte haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Der Ablauf ist allerdings anders, meist über eine Kostenerstattung. Am besten klären Sie die Details direkt mit Ihrer Pflegeversicherung oder mit uns am Telefon.
Was kostet die Pflegebox?
Für Sie in der Regel nichts. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu einem Betrag von 42 € pro Monat. Dieser Betrag gilt seit dem 1. Januar 2025. Anders als bei technischen Pflegehilfsmitteln wie einem Pflegebett fällt für Verbrauchsprodukte keine Zuzahlung an.
Der Anbieter rechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen weder in Vorleistung gehen noch Quittungen sammeln. Nur wenn Sie bewusst mehr bestellen, als das monatliche Budget abdeckt, müssten Sie den Differenzbetrag selbst tragen. Ungenutztes Budget verfällt übrigens am Monatsende, es lässt sich nicht ansparen.
Was ist in der Pflegebox enthalten?
In die Pflegebox dürfen nur Produkte, die im Pflegehilfsmittelverzeichnis als „zum Verbrauch bestimmt“ geführt sind. Innerhalb des Budgets entscheiden Sie selbst, was Sie brauchen. Typische Produkte sind:
- Einmalhandschuhe aus Latex, Nitril oder Vinyl in verschiedenen Größen
- Fingerlinge
- Händedesinfektion als Lösung, Gel oder Tücher
- Flächendesinfektion als Spray, Lösung oder Tücher
- Saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
- Schutzschürzen und Schutzservietten
- Medizinische Gesichtsmasken und FFP2-Masken
Die Zusammenstellung ist nicht fest: Wenn sich der Bedarf ändert, lässt sich der Inhalt für die nächste Lieferung anpassen. Waschbare Bettschutzeinlagen zählen übrigens nicht zu den Verbrauchsprodukten. Sie sind ein eigenes Pflegehilfsmittel und können zusätzlich beantragt werden, ohne das 42-Euro-Budget zu belasten.
So beantragen Sie die Pflegebox
Der Antrag auf Kostenübernahme wird bei der Pflegekasse gestellt, die bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt ist. In der Praxis übernimmt das der Anbieter für Sie. So läuft es ab:
- Box zusammenstellen oder anrufen: Sie wählen Ihre Produkte online oder lassen sich am Telefon beraten.
- Antrag unterschreiben: Sie erhalten den ausgefüllten Antrag und unterschreiben ihn. Dafür brauchen Sie Name, Geburtsdatum, Versichertennummer und Pflegegrad der pflegebedürftigen Person.
- Genehmigung abwarten: Der Anbieter reicht den Antrag bei der Pflegekasse ein und wartet die Entscheidung ab.
- Monatlich beliefert werden: Nach der Genehmigung kommt die Box regelmäßig zu Ihnen nach Hause. Die Genehmigung gilt in der Regel dauerhaft, ein neuer Antrag jeden Monat ist nicht nötig.
Ausführlicher erklären wir den Ablauf im Beitrag Pflegebox beantragen: So funktioniert der Antrag bei der Pflegekasse.
Häufige Fragen
Muss ich für die Pflegebox etwas bezahlen?
Nein, solange der Wert der Box im monatlichen Budget von 42 € bleibt. Der Anbieter rechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, eine Zuzahlung gibt es nicht.
Gilt der Anspruch auch bei Pflegegrad 1?
Ja. Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch besteht bereits ab Pflegegrad 1 und ist bei allen Pflegegraden gleich hoch.
Kann ich den Inhalt der Box später ändern?
Ja. Die Zusammenstellung lässt sich für die nächste Lieferung anpassen, zum Beispiel wenn Sie eine andere Handschuhgröße oder mehr Desinfektionsmittel brauchen.
Kann ich den Anbieter wechseln?
Ja, ein Wechsel ist grundsätzlich möglich. Der neue Anbieter stellt dann einen neuen Antrag bei Ihrer Pflegekasse. Wichtig ist nur, dass nicht zwei Anbieter gleichzeitig über das Budget abrechnen.
Kann ich mir die 42 Euro auch auszahlen lassen?
Das Gesetz sieht auch eine Kostenerstattung vor. Dann kaufen Sie die Produkte selbst, reichen die Belege ein und bekommen die Kosten bis zur Höchstgrenze erstattet. Ob und wie das bei Ihrer Pflegekasse möglich ist, sollten Sie vorher dort erfragen. Mit einer Pflegebox entfällt dieser Aufwand.
Stand: September 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung durch Ihre Pflegekasse.




